Über Uns

Anerkannte Stelle für den Kenntnisnachweis

Kenntnisnachweis nach § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

Ab dem 01.10.2017 gelten die neuesten Änderungen der LuftVO, nach der unter anderem unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle über 2 kg Abfluggewicht nur noch mit einem Kenntnisnachweis betrieben werden dürfen. Die Universität Tübingen und die Tübinger Gesellschaft für Angewandte Geowissenschaften e.V. sind vom Luftfahrtbundesamt über unseren Verband (UAV-Dach) nach § 21d akkreditiert die Prüfung des Kenntnisnachweises abzunehmen.

Unsere Zielgruppe sind private und gewerbliche Piloten von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen, die sich auf den Drohnenführerschein vorbereiten und die Prüfung zum Kenntnisnachweis absolvieren wollen. Angelehnt an Prüfungen der bemannten Luftfahrt, werden Kenntnisse in den Bereichen Luftrecht allgemein, Meteorologie und Flugbetrieb und Navigation abgefragt. Die Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von einer Stunde bearbeitet und wovon 75% richtig beantwortet werden müssen.
Für Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an info-uav@tgag.info.

The exam and the seminar for the license can be taken in English.

Annerkannte Prüfer


Durch das Luftfahrt-Bundesamt annerkannte Prüfer der Ausbildungsstelle DE.AST.001U (UAV DACH) und Lektoren mit langjähriger Erfahrung im Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

  • Andreas Platis: Dr. rer. nat. Meteorologie und Physik, Privatpilotenlizenz
  • Alexander Rautenberg: Dipl.-Ing. Luft- und Raumfahrttechnik
  • Martin Schön: M.Sc Geologie und UAV Technik

Modellflieger vs. unbemanntes Fluggerät

Der DMFV startete genauso wie der DAEC ein Online Tool zum Erwerb des Kenntnisnachweises für Modellflieger. Der Kenntnisnachweis für gewerbliche Piloten ist mit der Einweisung der Modellflugverbänden nicht vergleichbar. Das Zünglein an der Waage ist die Nutzung des Fluggeräts. Plant jemand zum Beispiel

  • mit dem Fluggerät gewerblich tätig zu werden
  • Bilder auf Facebook zu stellen,

handelt nicht ausschließlich im Sinne des Sports und der Freizeitgestaltung und benötigt einen Kenntnisnachweis nach LuftVO §21d.

Der "erweiterte" Kenntnisnachweis

Einige Bundesländer verlangen den sogenannten "erweiterten Kenntnisnachweis", der eine zusätzliche praktische Prüfung, also einen Befähigungsnachweis zum Steuern der Drohnen beinhaltet. Wenn Sie diesen benötigen, können Sie bei uns einen praktischen Skill Test mit Ihrer Drohne absolvieren. Dieser beinhaltet die Durchführung einiger Standardmanöver und Notfallszenarien.

Wann wird unter 2kg einen Kenntnisnachweis notwendig?


Grundsätzlich besagt die Luftverkehrs-Ordnung, dass jeder Steuerer eines unbemannten Luftfahrzeuges mit Abfluggewicht über 2kg einen Kenntnisnachweis mitführen muss (LuftVO §21d). Wer über verbotenen Gebieten fliegen möchte (LuftVO §21b), muss einen Antrag bei der Luftfahrtbehörde seines Landes stellen. Antrag wird meistens nur stattgeben, wenn ein Kenntnisnachweis geliefert wird. Unabhängig vom Abfluggewicht wollen die Behörden, dass Grundkenntnisse der Luftfahrt bekannt sind, bevor in sensible Bereiche vorgedrungen wird.