Anerkannte Stelle für den Kenntnisnachweis
Ab dem 01.10.2017 gelten die neuesten Änderungen der LuftVO, nach der unter anderem unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle über 2kg Abfluggewicht nur noch mit einem Kenntnisnachweis betrieben werden dürfen. Die Universität Tübingen und die Tübinger Gesellschaft für Angewandte Geowissenschaften e.V. sind vom Luftfahrtbundesamt über unseren Verband (UAV-Dach) nach § 21d akkreditiert die Prüfung des Kenntnisnachweises abzunehmen.
Unsere Zielgruppe sind private und gewerbliche Piloten von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen, die sich auf den Drohnenführerschein vorbereiten und die Prüfung zum Kenntnisnachweis absolvieren wollen.
The exam and the seminar for the license can be taken in English. Please contact us for further information: info-uav@tgag.info. |